1. Für projektbezogene Beiträge können alle belegbaren Ausgaben für die Umsetzung des Tätigkeitsprogramms zugelassen werden, die dem vorgelegten Kostenplan grundsätzlich entsprechen.
2. Vergütungen und Erstattungen von Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten für Vortragende bei Kongressen und Konferenzen sind bis zu dem Höchstausmaß zugelassen, das die Landesregierung für ihre eigenen Vorhaben vorsieht.