1. Die Antragsteller müssen sich, unabhängig von der Landesförderung, mit weiteren Mitteln an den veranschlagten Kosten beteiligen. Dazu zählen:
a) Mitgliedsbeiträge,
b) Einnahmen aus Veranstaltungen,
c) Förderungen durch andere öffentliche Körperschaften,
d) Beiträge privater Sponsoren,
e) Schenkungen oder Spenden,
f) Eigenmittel,
g) sonstige Einnahmen.