1. Unbeschadet der in Artikel 3 angeführten Bedingungen, müssen zur Gewährung einer Förderung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) die durch die bisherige Tätigkeit belegte finanzielle Stabilität der Organisation und ein hoher Verlässlichkeitsgrad bei der Planung,
b) die an Jugendliche gerichtete Tätigkeit folgt den Maßstäben der Wirtschaftlichkeit und der Optimierung der verfügbaren Finanzmittel; die vorgeschlagenen Inhalte stoßen auf positives Echo.