1. Die Anträge auf ergänzende Beiträge müssen vorzugsweise bis zum 30. September des Bezugsjahres bzw. Bezugszeitraums des ursprünglich gewährten Beitrags eingereicht werden.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) ausführlicher Bericht, aus dem die Notwendigkeit der zusätzlichen Förderung bzw. die Neufestsetzung der zugelassenen Ausgaben oder des Finanzierungssatzes hervorgeht,
b) neuer Kostenvoranschlag mit entsprechendem Finanzierungsplan, unter Angabe der verschiedenen Einnahmen und des Anteils an Eigenmitteln,
c) Zeitplan gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002 in geltender Fassung.