1. Die zulässigen Kosten für den Ankauf und die Errichtung von Herdenschutzzäunen auf Almen werden auf 8,00 € pro Laufmeter festgelegt (Standartkosten).
2. Die maximal förderbare Zaunlänge wird auf der Grundlage der Zahl und Art der Tiere wie folgt festgelegt, die im Durchschnitt auf die betroffene Alm getrieben werden:
a) Anzahl Schafe und Ziegen
maximale Zaunlänge (lfm)
bis 20
100
mehr als 20
5 lfm pro Tier
b) Anzahl Rinder und Pferde
bis 10
mehr al 10
10 lfm pro Tier
3. Das Elektrozaunsystem muss eine Mindesthöhe von 1,20 m aufweisen; es kann als fixes oder mobiles System mit mindestens 5 stromführenden Litzen errichtet werden und durch ein Weidenetz ergänzt oder durch ein solches ersetzt werden, um die Herde noch besser zu schützen.
4. Der Herdenschutzzaun muss an jeder Stelle eine Stromspannung von mindestens 3.000 Volt aufweisen, um eine entsprechende Abschreckwirkung bei Großraubtieren zu erzielen.
5. Die zugelassenen Ausgaben für innovative Vorbeugemaßnahmen laut Artikel 3, Absatz 1, Buchstabe b) werden - nach positiver Beurteilung durch das Amt - aufgrund der für die Abrechnung vorgelegten ordnungsgemäß quittierten Rechnungen festgelegt.