4.1 Der Frauenhausdienst richtet sich an folgende Zielgruppen:
a) Frauen, unabhängig von ihrer Herkunft, Sprache, Kultur, Religion oder finanziellen Lage, die von jeglicher Form der Gewalt bedroht sind oder jegliche Form der Gewalt erlitten haben, sei es physische, psychische, sexuelle, ökonomische Gewalt, Stalking,
b) minderjährige Kinder (Buben in der Regel bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres), die mit ihrer Mutter in den Wohneinrichtungen aufgenommen werden,
unter der Voraussetzung, dass keine spezifische Fachbetreuung erforderlich ist, wie im Fall von Drogenabhängigkeit oder psychiatrischen Problemen.
4.2 Der Zugang zu den Wohneinrichtungen ist nur den aufgenommenen Frauen und ihren Kindern, den Mitarbeiterinnen des Dienstes sowie dem medizinischen Personal und anderen von den Mitarbeiterinnen ermächtigten Personen gestattet.
4.3 Neben Frauen in Gewaltsituationen können sich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Dienste sowie Dritte an die Beratungsstelle wenden.