...omissis...
Die Einsätze der vertragsgebundenen Allgemeinmediziner mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) sind als freiberufliche Tätigkeit anzusehen.
Diese Tätigkeit wird von der Landesnotrufzentrale koordiniert.
Der Allgemeinmediziner in Abrufbereitschaft muss seine Tätigkeit so organisieren, dass die sich aus der Vertragsbindung als Allgemeinmediziner mit dem Sanitätsbetrieb ergebenden Pflichten ordnungsgemäß abgewickelt werden können.
Sollte ein Einsatz stattfinden, während der Arzt für den Dienst der Betreuungskontinuität eingeteilt ist, so muss er für die Dauer des Einsatzes für seinen Ersatz sorgen.
Der Arzt muss für seine Einsätze versicherungstechnisch abgedeckt sein.
Die entsprechende allumfassende Vergütung, die vom Landesnotfalldienst ausbezahlt wird, ist auf 300,00 € pro Einsatz festgesetzt.
2. Jene Zeile aus Anhang A zum eigenen Beschluss Nr. 3190 vom 4. September 2006, welche für die Einsätze mit dem Rettungswagen (RTW), dem Notarztwagen (NAW) und dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) seitens eines Allgemeinmediziner eine Vergütung von 250,00 € vorsieht, soll gestrichen und durch eine neue Zeile gemäß Anhang A zum gegenständlichen Beschluss, welche wesentlichen und integrierenden Bestandteil desselben darstellt, ersetzt werden.
3. Die sich aus der Anwendung der Bestimmungen des gegenständlichen Beschlusses ergebenden Ausgabe, die für das Jahr 2017 auf 20.000 € geschätzt wird, wird über das Kapitel „U13011.0000 – Zuweisung an den Sanitätsbetrieb von nicht zweckgebundenen Anteilen des Landesgesundheitsfonds für laufende Ausgaben ( LG 3/2017) - Laufende Zuwendungen an Lokalverwaltungen“ des Verwaltungshaushaltes 2017-2019 gedeckt.
4. Gegenständlicher Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.