2.1 Der Frauenhausdienst ist ein Sozial- und Fürsorgedienst für Frauen, die von Gewalt bedroht sind oder bereits Gewalt erlitten haben.
2.2 Der Dienst bietet den Frauen sofortige Hilfe, Schutz und Beratung, auch in Zusammenarbeit mit den Sozial- und Gesundheitsdiensten.
2.3 Der Frauenhausdienst ist der institutionelle Bezugspunkt für alle Dienste und Vereinigungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit wie auch immer in Kontakt mit Frauen gelangen, die Gewaltsituationen ausgesetzt sind. Der Frauendienst unterstützt die Dienste/Vereinigungen, um im Einvernehmen mit der Frau, die Übergänge von einem zum anderen Dienst zu erleichtern.
2.4 Der Frauenhausdienst umfasst:
a) Offene Dienste: Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen,
b) Stationäre Dienste: Frauenhaus und Geschützte Wohnungen.