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1. für das Jahr 2016 folgende Standardkosten-werte für die Eisenbahndienste in der Zuständigkeit des Landes, die vom Unternehmen SAD Nahverkehr AG durchgeführt werden, neu festzulegen und zu genehmigen:
- 7,60 Euro pro Zugkilometer für die Eisenbahndienste auf der Bahnlinie Meran-Mals;
- 7,10 Euro pro Zugkilometer für die Eisenbahndienste auf den Bahnlinien in Konzession RFI.
2. für das Jahr 2017 folgende Standardkosten-werte für die Eisenbahndienste in der Zuständigkeit des Landes, die vom Unternehmen SAD Nahverkehr AG durchgeführt werden, neu festzulegen und zu genehmigen:
- 7,62 Euro pro Zugkilometer für die Eisenbahndienste auf der Bahnlinie Meran-Mals;
- 7,12 Euro pro Zugkilometer für die Eisenbahndienste auf den Bahnlinien in Konzession RFI;
3. diese Standardkostenwerte bei Vorlage der Abschlussrechnungen für das Jahr 2017 anzupassen, sofern eine Reduzierung oder Erhöhung der Personalkosten aufgrund geänderter vertraglichen Bedingungen dies rechtfertigen oder wenn sich aus nicht vorhersehbaren Gründen die Betriebsbedingungen für die Dienste geändert haben, wie im Artikel 17 Absatz 5 des Landesgesetzes Nr. 16/1985 vorgesehen.