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1. die „Richtlinien für den Ankauf und die Benutzung für Reinigungs- und Desinfektionsmitteln“ laut Anhang 1, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen.
2. Für die Bereiche Ankauf von Papier und Grafikpapier, Vergabe für den integrierten Dienst für die Lieferung und Rücknahme von Toner- und Inkjet-Patronen, Lieferung und Miete von Einrichtungsmöbeln und Ankauf von Fahrzeugen finden die staatlichen Bestimmungen betreffend die Mindestumweltkriterien (CAM) Anwendung bzw. für den Ankauf von Fahrzeugen der Beschluss der Landesregierung Nr. 688 vom 20.06.2017.
3. Der Beschluss der Landesregierung Nr. 7673 vom 16.12.1991 „Kriterien für den Ankauf von Papier, Putzmitteln, Büromaterialien, Büromöbel und Fahrzeugen“, abgeändert mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 827 vom 19.03.2001 und Nr. 1424 vom 28.04.2008, ist aufgehoben.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.