...omissis...
1. den Südtiroler Sanitätsbetrieb zu ermächtigen, den von den eigenen psychiatrischen territorialen Diensten behandelten psychiatrischen Patienten, die in Einrichtungen und Dienstbereichen der Gesundheitsbezirke sowie in Vereinen und anderen nicht gewinnorientierten Einrichtungen zu ergotherapeutischen Zwecken tätig sind, als Anreiz zur Beschäftigungstherapie eine differenzierte monatliche Prämie auszuzahlen;
2. bis zu einer eventuellen Neufestlegung folgende Beträge für die differenzierten Monatsprämien festzusetzen:
1. Stufe: 53,00 Euro
2. Stufe: 90,00 Euro
3. Stufe: 134,00 Euro
4. Stufe: 175,00 Euro
5. Stufe: 221,00 Euro
3. die Monatsprämien werden monatlich von einer eigenen internen Kommission des Gesundheitsbezirkes, bestehend aus je einer Vertretung der Patienten, der Arbeitsstelle und des therapeutischen Teams je nach Arbeitsregelmäßigkeit, Anzahl der geleisteten Stunden und Arbeitseinsatz des Patienten zugeteilt.