DIE LANDESREGIERUNG
hat in folgende Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte und Unterlagen eingesehen:
Den Punkt 6.3.1. „Strategischer Plan zur Neudefinition und Erweiterung des Angebots des Südtiroler Netzwerkes Kinder – und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie“; des Landesgesundheitsplans Südtirol 2016-2020, genehmigt mit Beschluss Nr. 1331 vom 29.11.2016.
Den Beschluss der Landesregierung Nr. 2085 vom 18.06.2007 mit dem das Südtiroler Netzwerk Kinder – und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie eingerichtet wird.
Den Beschluss der Landesregierung Nr. 1710 vom 19.11.2012 mit dem das Netz weiterentwickelt und festgeschrieben wird.
Im Bereich der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Situationen ist es unumgänglich, begleitend zum Aufbau des Netzwerks der Einrichtungen, ein Kompetenznetzwerk der Fachpersonen aufzubauen, in dem die Bereiche Gesundheit, Soziales, Bildung (die Schulämter der drei Landessprachen), sowie Gerichtsbarkeit und Kinder und Jugendanwaltschaft gemeinsam die bestmögliche Versorgung zum Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleisten.
Daher wurde von 2015-2017 ein Lehrgang durchgeführt, in dem Systemreferentinnen und Systemreferenten aus den oben genannten Bereichen zur Sicherung des Wohls von Kindern – und Jugendlichen in herausfordernden Situationen herangebildet wurden.
In der Steuerungsgruppe „Kompetenznetz für Kinder und Jugendliche“, in der Vertreterinnen und Vertreter der oben genannten Bereiche mitwirken, wurde vorgeschlagen, die Rolle, sowie die Aufgaben dieser Systemreferentinnen und Systemreferenten zu institutionalisieren, indem sie einen offiziellen Auftrag für ihre Tätigkeit erhalten.
Das Netzwerk der Systemreferentinnen und Systemreferenten soll auf unbegrenzte Zeit aufrechterhalten bleiben und Systemreferentinnen und Systemreferenten, die wegen Pensionierungen oder anderen Gründen ausscheiden, sollen ersetzt werden.
Aufgrund dieser Prämissen und nach Anhören des Berichterstatters
b e s c h l i e ß t:
die Landesregierung einstimmig in gesetzlicher Form:
1. das beiliegende Konzept: „Kompetenznetz für Kinder und Jugendliche: Aufgaben und Rolle der Systemreferentinnen und Systemreferenten zur Sicherung des Wohls von Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Situationen“, das einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu genehmigen;
2. den Systemreferentinnen und Systemreferenten hiermit den Auftrag zu erteilen, das Netzwerk aufzubauen und darüber hinaus das Netzwerk zu erhalten;
3. festzulegen, dass die jeweiligen Vorgesetzten der Systemreferentinnen und Systemreferenten diesen Auftrag anerkennen und daher auch zeitliche Ressourcen sowohl für den Auftrag, als auch für die Weiterbildung derselben bereitstellen.