...omissis...
1. Die Genehmigung der Modalitäten und Inhalten des Auswahlverfahrens des Masterstudienganges Bildungswissenschaften für den Primarbereich“ gemäß Anlage 1 wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses;
2. Die Bestimmung im a. J. 2018/2019 von insgesamt 400 verfügbaren Studienplätzen für die Immatrikulation in den Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich (LM-85bis) bei der Freien Universität Bozen, die wie folgt aufgeteilt sind:
Deutsche Abteilung: 300 Studienplätze
Italienische Abteilung: 80 Studienplätze
Ladinische Abteilung: 20 Studienplätze
3. Die Einfügung nach Absatz 3 des Artikels 5 der Anlage 1 des Beschlusses Nr. 1145 vom 25. Oktober 2016 folgende Absätze:
3-bis. Eine Studierende/Ein Studierender kann beantragen, dass der im letzten Zehnjahreszeitraum vor der Immatrikulation in den Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich effektiv geleistete Dienst als Kindergärtner/Kindergärtnerin oder als Grundschullehrperson im Ausmaß von wenigstens zwei Jahren dem Praktikum gleichgestellt wird. Der oben genannte Dienst kann dem Praktikum für die entsprechende Bildungsstufe gleichgestellt werden. Ein Unterrichts- bzw. Arbeitsjahr entspricht mindestens 180 Arbeitstagen.
3-ter. Um die oben genannte Gleichstellung zu erwirken, muss die/der Studierende:
a) Einen entsprechenden Antrag an den zuständigen Studienrat stellen und
b) Die positive Bewertung durch die Führungskraft der Schule/des Kindergartens, an welcher/welchem sie/er den letzten Dienst geleistet hat und welche die beiden Dienstjahre berücksichtigt, werden. Diese Bewertung ist der in der Praktikumsregelung vorgesehen schriftlichen Rückmeldung der Tutorin/des Turors zum Praktikum gleichgestellt.
3-quater. Die Festlegung der Kriterien zum Ausmaß und zum Gegenstand der oben genannten Gleichstellung ist dem Studiengangsrat im Einvernehmen mit dem technischdidaktischen Beirat übertragen. Die Bewertungskriterien des Praktikums legt die Universität fest.