1. Die in diesen Richtlinien vorgesehenen Beihilfen haben das Ziel, einen zeitgemäßen Wohnraum für die bäuerliche Familie als Voraussetzung für die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes zu schaffen, das Verbleiben dieser Familien am Hof zu sichern und eine Abwanderung aus dem ländlichen Gebiet zu verhindern.