1. Die Beihilfeanträge sind bei der Landesabteilung Landwirtschaft auf dem vom zuständigen Amt erstellten Vordruck vor Beginn der Arbeiten einzureichen und müssen von den Antragstellenden unterzeichnet sein.
2. Die Anträge enthalten Angaben und Erklärungen betreffend:
a) das vorhandene und/oder in den letzten fünf Jahren verkaufte oder enteignete Wohnungseigentum,
b) zusätzlich beantragte Vergünstigungen für dasselbe Vorhaben bei anderen öffentlichen Verwaltungen,
c) die Abgabe der EEVE für sich und seine Kernfamilie,
d) die Registerführung im Bereich Mehrwertsteuer,
e) den Zeitpunkt der Hofübernahme.
3. Dem Antrag muss Folgendes beigelegt werden:
a) das von der Gemeinde genehmigte Projekt zusammen mit der Baugenehmigung oder anderem gültigen Baurechtstitel und allenfalls damit zusammenhängenden Auflagen sowie dem technischen Bericht,
b) die Kubaturberechnung bei Erweiterung der Wohnkubatur,
c) ein detaillierter Kostenvoranschlag oder alternativ für Neubauten ein summarischer Kostenvoranschlag mit Pauschalkosten pro Kubikmeter Wohnvolumen oder pro Quadratmeter Wohnfläche, der von einem befähigten Freiberufler/einer befähigten Freiberuflerin zu unterzeichnen ist,
d) eine Erklärung zur geplanten Finanzierung des Bauvorhabens mit über 150.000 Euro zur Finanzierung zugelassenen Kosten,
e) der zeitliche Ablaufplan der Arbeiten.