1. Die Beihilfeanträge für die Vorhaben laut Artikel 5 Absatz 1 müssen vor Durchführung der Arbeiten oder Tätigung des Ankaufes bei der Landesabteilung Landwirtschaft auf einem dafür vorgesehenen Vordruck eingereicht werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) eine Ersatzerklärung über die Abgabe der zum Zeitpunkt der Antragseinreichung gültigen EEVE des/der Antragstellenden und seiner/ihrer Kernfamilie,
b) eine Ersatzerklärung, aus der hervorgeht, ob und eventuell bei welchen anderen öffentlichen Verwaltungen zusätzlich Begünstigungen für dasselbe Vorhaben beantragt wurden,
c) das von der Gemeinde genehmigte Projekt mit entsprechender Eingriffsgenehmigung, detailliertem technischen Bericht und sonstigen allenfalls vom Genehmigungsverfahren vorgesehenen Auflagen,
d) ein detaillierter Kostenvoranschlag, oder alternativ für Neubauten, ein summarischer Kostenvoranschlag mit Pauschalkosten pro Kubikmeter Wohnvolumen oder pro Quadratmeter Wohnfläche, der von einem befähigten Freiberufler/einer befähigten Freiberuflerin zu unterzeichnen ist,
e) der zeitliche Ablaufplan für die Tätigkeiten.
2. Die Beihilfeanträge für die Vorhaben laut Artikel 5 Absatz 3 müssen im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. Dezember des dem Tätigkeitsjahr vorhergehenden Jahres bei der Landesabteilung Landwirtschaft zusammen mit folgenden Dokumenten eingereicht werden:
a) ein Jahresprogramm, welches die detailliert zu veranschlagenden beihilfefähigen Ausgaben für die gemäß den vorliegenden Richtlinien zuschussfähigen Vorhaben enthalten muss,
a) eine Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen zur Abdeckung des nicht durch den zu erwartenden Zuschuss abgedeckten Kostenanteils an diesem Jahresprogramm.