1. Der Antrag auf Gewährung des Beitrags, unterzeichnet von der antragstellenden natürlichen Person oder vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der der juristischen Person, muss beim gebietsmäßig zuständigen Forstinspektorat, in der Folge als Forstinspektorat bezeichnet, eingereicht werden. Der Antrag wird nach dem vom Amt für Bergwirtschaft bereitgestellten Muster verfasst und muss eine kurze Beschreibung des Zustands vor dem Schadensereignis beinhalten, mit Angabe der Gemeinde und der Örtlichkeit des Ereignisses, seiner Beschaffenheit und des angerichteten Schadens sowie der Maßnahmen zur Beseitigung desselben.
2. Falls eine private oder eine öffentliche juristische Person den Antrag stellt, muss dem Antrag eine Kopie der Ermächtigungsmaßnahme zur Einreichung des Antrags beigelegt werden.