Der Artikel 28 Absatz 3 des Landesgesetzes Nr. 15/2015 sieht vor,
dass das Land Südtirol mit den zuständigen öffentlichen Einrichtungen des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino“, mit den benachbarten Kantonen und den entsprechenden Betreibern der Dienste Abkommen schließen kann.
Das Dekret des Landeshauptmanns vom 14. Dezember 2016, Nr. 33 – „Durchführungsverordnung im Bereich öffentliche Mobilität“ sieht im Artikel 2, Buchstabe p) vor, dass die Landesregierung die Unterzeichnung von Abkommen für grenzüberschreitende Dienste mit den zuständigen öffentlichen Einrichtungen des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino“, den benachbarten Kantonen und den jeweiligen Betreibern der Dienste, beschließt und genehmigt.
Die Landtage von Südtirol, Tirol und dem Trentino haben wiederholt die Notwendigkeit betont, den öffentlichen Personenverkehr, insbesondere auf der Schiene und grenzüberschreitend zwischen Südtirol, dem Bundesland Tirol und dem Trentino zu verbessern und möglichst attraktiv zu gestalten, um die Fahrgäste vermehrt dazu zu bewegen, auf das öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
Bereits seit einigen Jahren werden jährlich einige Aktionstage „Mobilität der Euregio“ organisiert. An diesen Tagen kann der gesamte Personenverkehr in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino mit den Abonnements des regionalen Personenverkehrs und dem Euregio Family Pass kostenlos genutzt werden.
Im gemeinsamen Regierungsprogramm 2019-2021 des EVTZ wurde festgehalten, dass die Einführung eines Euregio Tickets sowie eines Euregio Jahresabos zwar gewünscht aber aufgrund der Unterschiede der technischen Systeme und des Preisniveaus schwer umsetzbar sei.
Der Vorstand des EVTZ hat am 18.06.2020 den Beschluss Nr. 14/2020 die Einführung des grenzüberscheitenden Tagestickets „Euregio 2 Plus“ in Tirol, Südtirol und dem Trentino mit dem 1. August 2020 genehmigt und den Generalsekretär beauftragt, mit den Landesverwaltungen und Verkehrsverbünden im Vorfeld der nächsten Sitzung des Vorstands des EVTZ die Grundlagen für die stufenweise Einführung eines Euregio- Jahrestickets auszuarbeiten.
Nach zahlreichen Treffen auf technischer und politischer Ebene wurde im Sommer 2021 von der hierzu eingerichteten Arbeitsgruppe auch ein Vorschlag für das Euregio Jahresabo vorgelegt.
Das Jahresabo „Euregio Ticket Students“ soll zeitgleich ab 1. Oktober 2021 in allen 3 Ländern eingeführt werden. Der Preis beträgt am Beginn 430,00 Euro und richtet sich an Studierende in den drei Regionen des EVTZ. Es stellt eine Zusammenführung des Tiroler Semestertickets, des Südtirol Pass Abo+ für Studenten und des Trentiner Studentenabonnements dar und ermächtigt den Inhaber, ein Jahr lang das Nahverkehrsangebot von Tirol, Südtirol und dem Trentino zu nutzen.
Das Ticket, das im Vergleich zu Summe der jeweiligen Einzelprodukten der drei Länder und Provinzen vergünstigt ist, ermöglicht den Studierenden einen niederschwelligen Zugang zu den Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs, erleichtert das Pendeln der Südtiroler Studierenden zu den Universitäten in den Nachbarregionen und fördert den Kulturellen Austausch innerhalb der Euregio.
In Hinblick auf das Strategiepapier für die nachhaltige Entwicklung Südtirols: “Everyday for future – Gemeinsam für die Nachhaltigkeit”, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 627/2021 wirkt sich diese Maßnahme direkt positiv auf das Nachhaltigkeitsziel (SDG) Nr. 11 (nachhaltige Städte und Gemeinschaft - Unterziel Nr. 2: zugängliche und nachhaltige Verkehrssysteme) sowie indirekt positiv auf das Nachhaltigkeitsziel Nr. 4 (hochwertige Bildung – Unterziel Nr. 7) aus. Die Initiative wirkt sich auf keines der SDG‘s negativ aus.
Da die Einführung des „Euregio Ticket Students“ eine Abtarifierung vorsieht, die für das Land Südtirol Mindereinnahmen zur Folge hat, ist folgendes zu berücksichtigen:
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 23. Juni 2011, Nr. 118, in geltender Fassung, kann die Landesregierung bei Ereignissen, die nach der Genehmigung des Haushaltes eintreten, sowie in Erwartung der notwendigen Haushaltsänderungen und ausschließlich zum Zweck der Gewährleistung des Haushaltsgleichgewichts den genehmigenden Charakter der Haushaltsmittel, einschließlich derjenigen, die sich auf die dem ersten folgenden Haushaltsjahre beziehen, begrenzen. Es wird weiters festgestellt, dass in Bezug auf diese Haushaltsmittel keine rechtlichen Verpflichtungen übernommen werden können.
Die Mindereinnahmen für das Land Südtirol werden bei ca. 2.600 verkauften „Euregio Ticket Students“ mit 197.808,00 Euro geschätzt und gemäß der Laufzeit des Angebots auf die Haushaltsjahre 2021 und 2022 aufgeteilt.
Dies festgestellt
b e s c h l i e ß t
die Landesregierung in gesetzlicher Form und mit Stimmeneinhelligkeit
1. die Einführung des Jahresabonnements „Euregio Ticket Students“ ab dem 01.10.2021 zu genehmigen.
2. die Abteilung Finanzen zu ermächtigen, den Charakter der Genehmigung der Haushaltsmittel im Ausgabenkapitel U10021.0090 für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zu begrenzen, in welchem eine angemessene finanzielle Verfügbarkeit vorhanden ist, um die Deckung der erhöhten Gegenleistung zu gewährleisten, die den Konzessionären des öffentlichen Personenverkehrs zusteht, damit die Mindereinnahmen, die sich aus der Herabsetzung der Tarife ergeben ausgeglichen werden und somit das finanzielle Gleichgewicht der Körperschaft gewährleistet ist. Die Begrenzung entspricht den geschätzten Einnahmenverlusten in Höhe von 197.808,00 Euro gegenüber den Prognosen im genehmigten Verwaltungshaushalt der Autonomen Provinz Bozen im Kapitel E03100.1020, davon 49.452,00 Euro für das Finanzjahr 2021 und 148.356,00 Euro für das Finanzjahr 2022.
3. die Vereinbarung gemäß Anlage A, welche wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen.