Beschluss vom 2. März 2021, Nr. 194
Genehmigung der Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an beschäftigte Arbeitnehmer*innen und Arbeitssuchende für die berufliche Weiterbildung. Widerruf des Beschlusses der Landesregierung vom 11. Dezember 2019, Nr. 1083
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