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1. Für das Jahr 2021 müssen die Anträge bis spätestens 31. August 2021 eingereicht werden.
Dieser Beschluss bringt keine Mehrausgaben mit sich.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.