1. Es gelten folgende Vergütungshöchstpreise pro Einzelstück (ohne MwSt.):
a) Reagenzstreifen zur Bestimmung des kapillaren Blutzuckerspiegels (Code 0043): 0,59 Euro,
b) Reagenzstreifen zur Bestimmung der Ketonkörper im Blut (Code 0605): 1,66 Euro,
c) Reagenzstreifen zur Bestimmung der Ketonkörper im Harn (Code 0013): 0,24 Euro,
d) Nadel für Insulinpen (Code 0001) und Nadel für Insulinpen mit Sicherheitssystem (Code 0900): jeweils 0,14 Euro und 0,36 Euro,
e) Insulinpen-Nadel zu 34 Gauge (Code 0004) und Insulinpen-Nadel mit Sicherheitssystem (Code 0901) für Patienten/Patientinnen unter 18 Jahren: jeweils 0,42 Euro und 0,36 Euro,
f) Lanzette (Code 0021) und Lanzette mit Sicherheitssystem (Code 0902): jeweils 0,13 Euro und 0,16 Euro,
g) Insulinspritze (Code 0002) und Insulinspritze mit Sicherheitssystem (Code 0903): jeweils 0,16 Euro und 0,30 Euro,
h) Stechhilfe (Code 0602): 27,77 Euro,
2. Im Fall der Ersetzung oder Streichung von Medizinprodukten oder der Aufnahme neuer Produkte steht dem zuständigen Landesamt eine Arbeitsgruppe zur Seite. Sie besteht aus folgenden Personen:
- ein Facharzt/eine Fachärztin des Landesgesundheitsdienstes sowie ein Krankenpfleger/eine Krankenpflegerin, letzerer/e benannt auf Vorschlag der Pflegedirektion des Sanitätsbetriebs;
- ein Apotheker/eine Apothekerin des Südtiroler Sanitätsbetriebs;
- eine Person in Vertretung des Landesverbandes der Apothekeninhaber;
- eine Person in Vertretung der Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, gewählt von den Gewerkschaften;
- eine Person in Vertretung des Südtiroler Diabetiker Bunds, von diesem benannt.