Das Landeskulturgesetz vom 27. Juli 2015, Nr. 9, sieht die Förderung von kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten und Investitionen vor;
Das Landesgesetz 1. Juni 1983, Nr. 13, fördert den Jugenddienst in der Provinz Bozen;
Das Landesgesetz 7. November 1983, n. 41, fördert das lebenslange Lernen und das System von öffentlichen Bibliotheken;
Das Landesgesetz 11. Mai 1988, n. 18 fördert die Kenntnis der zweiten Sprache;
Das Landesgesetz 13. März 1987, n. 5 fördert Fremdsprachenkenntnisse;
Die Artikel 17, 18 und 19 des Landesbeschlusses vom 20.09.2016, Nr. 1008, der die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für kulturelle Aktivitäten enthält; die Artikel 16, 17 und 18 des Landesbeschlusses vom 17.01.2017, Nr. 32, der die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für Jugendaktivitäten enthält; die Artikel 17, 18 und 19 des Landesbeschlusses vom 23.10.2018, Nr. 1086, der die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für das Erlernen von Sprachen enthält; die Artikel 18, 19 und 20 des Landesbeschlusses vom 19.12.2017, Nr. 1415, der die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Weiterbildung und der Bibliotheken der italienischen Sprachgruppe enthält, auf die in den obengenannten Gesetzen Bezug genommen wird, legen die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Beiträge bis zum 30. September fest;
Das Artikel 1, Absatz 16 Das Landesgesetz 8. Mai 2020, Nr. 4 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Covid-19 in der Erholungsphase von Aktivitäten (Phase 2) genehmigt die Wiederaufnahme aller kulturellen und künstlerischen Aktivitäten ab dem 11. Mai 2020;
Es ist notwendig, die Wiederaufnahme kultureller und künstlerischer Aktivitäten unverzüglich zu fördern und die Fristen für die Einreichung von Anträgen auf wirtschaftlichen Vorteil vorwegzunehmen, damit die Aktivitäten bis zum Ende des Sommers beginnen können;
Die Vorwegnehmung der Fristen für die Einreichung von Beitragsanträgen ermöglicht eine bessere Programmierung der Ressourcen.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
DIE LANDESREGIERUNG
einstimmig in gesetzmäßiger Weise:
1. die Frist für die Einreichung von Anträgen auf außerordentliche Beiträge, für Investitionen und zusätzliche Zahlungen, die in den obengenannten Durchführungsverordnungen der Gesetzte der Abteilung italienische Kultur bis zum 31. Juli, nur für das Jahr 2020, vorwegzunehmen.