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1. die Richtlinien zur Gewährung von Medizinprodukten an Personen mit Diabetes laut Anlage 1, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen,
2. das Verzeichnis der zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes gewährbaren Medizinprodukte laut Anlage 2, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen,
3. das technische Dokument über die neuen Instrumente zur kontinuierlichen Glukoseüberwachung zu übernehmen, welches von der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ernannten technischen Arbeitsgruppe „Diabetes und Technologie“ erstellt wurde,
4. dem Südtiroler Sanitätsbetrieb die Festlegung der notwendigen operativen Maßnahmen zur Durchführung dieses Beschlusses zu übertragen,
5. den Diensten für Diabetologie und dem Dienst für Kinderdiabetologie des Südtiroler Sanitätsbetriebs die Ausarbeitung der Informationen und Anleitungen für Ärztinnen/Ärzte der Allgemeinmedizin und Kinderärzte/Kinderärztinnen freier Wahl über die für Personen mit Diabetes vorgesehenen Bestimmungen zu übertragen,
6. festzulegen, dass den bereits in Behandlung befindlichen Patientinnen und Patienten, in deren Fall noch die Einstufung durch den verschreibenden Arzt/die verschreibende Ärztin erfolgen muss und deren Ermächtigung abgelaufen ist, die verwendeten Medizinprodukte weiterhin für höchstens drei Monate verschrieben und gewährt werden können,
7. festzulegen, dass die vor Wirksamkeit dieses Beschlusses ausgestellten Ermächtigungen bis zu deren Ablauf gültig bleiben,
8. die Reduzierung des Vergütungspreises für Reagenzstreifen zur Bestimmung des kapillaren Blutzuckerspiegels laut geltender Richtlinien zur Gewährung von Medizinprodukten an Personen mit Diabetes, die mit Beschluss der Landesregierung vom 31. Juli 2018, Nr. 772 genehmigt wurden, ab dem Datum der vollständigen Informatisierung des Prozesses auf 0,55 Euro (ohne MwSt.) vorzusehen.
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 772 vom 31. Juli 2018 ist widerrufen.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2, im Amtsblatt der Region veröffent-licht, da die entsprechende Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist.