Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Unterstützung von Maßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Vorbehaltlich dessen, was bereits im Artikel 32 des Landesgesetzes vom 12. November 1992, Nr. 39, in geltender Fassung, geregelt wird, regeln diese Richtlinien die Gewährung von Beiträgen zur Unterstützung von Maßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.