2.1 Es werden Mietenkosten für Immobilien gefördert, die der Abwicklung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit und des Parteienverkehrs sowie der Organisation von Gewerkschaftsveranstaltungen dienen.
2.2 Zum Mietbeitrag ist höchstens ein monatlicher Mietzins pro Quadratmeter gemieteter Fläche von 10,00 Euro zugelassen. Der Beitragsantrag darf sich maximal auf einen Zeitraum von 12 Monaten beziehen.
2.3 Das Ausmaß der Mietbeiträge, die im Rahmen der vom Verwaltungshaushalt zugewiesenen Mittel gewährt werden, beträgt höchstens 50 Prozent der als zulässig anerkannten Ausgaben.