1. Die förderfähigen Projekte werden jeweils von der Landesregierung ermittelt und genehmigt. Sie müssen folgende Mindestanforderungen aufweisen:
a) eine für das Projekt geeignete Immobilie muss zur Verfügung stehen,
b) das Projekt muss mindestens acht Personen des Cohousing-Projekts einbeziehen (Cohouser),
c) das Projekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben,
d) es muss ein Projekt zur Unterstützung der Cohousing-Gemeinschaft vorgesehen sein,
e) für die Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet, muss das Projekt von Vorteil sein,
f) das Projekt muss zur soziokulturellen Entwicklung in Südtirol beitragen.
2. Die Bewertung der einzelnen Projekte und die Feststellung, ob sie den Zielvorgaben entsprechen, obliegt der Landesabteilung Wohnungsbau, die sich von anderen Landeseinrichtungen unterstützen lassen oder mit diesen zusammenarbeiten kann.