Begriffsbestimmungen:
Es wird zwischen laufender Reinigung und Grundreinigung unterschieden.
Die Grundreinigung erfolgt in der Regel einmal im Jahr in der unterrichtsfreien Zeit.
Die laufende Reinigung betrifft die tägliche Reinigung der Flächen und Gegenstände.
Diese Kriterien beziehen sich insbesondere auf die laufende Reinigung; auch die Grundreinigung erfolgt mit den der jeweiligen Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen, die gemäß diesen Bestimmungen festgelegt werden.
Reinigungsflächen und Parameter:
Maßgebend für die Bemessung des Personalbedarfs für die Reinigung des Schulgebäudes ist dessen Fläche, wobei auch die Intensität und Häufigkeit der Reinigung berücksichtigt werden.
Die Intensität und Häufigkeit werden anhand der Berechnung der Fläche und der Schülerzahl der einzelnen Einrichtung festgelegt. Gastschüler und Gastschülerinnen werden den Direktionen jener Schulen zugerechnet, wo sie räumlich während des Schuljahres regelmäßig untergebracht sind (berücksichtigt wird nur die Nutzung der Klassen).
Die Bereiche, in denen Lebensmittel gemäß den HACCP-Bestimmungen verarbeitet werden, müssen vor Ort vom Amt für Schulpersonal bewertet werden.
Für die Personalzuteilung gilt ein Indikator von 1.216 m2 täglicher Reinigungsfläche je VZE (Vollzeiteinheit). Dies entspricht auch dem Leistungsrichtwert eines Vollzeitbediensteten (1 VZE).
Die Schülerzahlen werden jährlich am 1. Oktober von Amts wegen erhoben.
Die Flächenberechnung berücksichtigt die Reinigungsintervalle, z.B. jene der täglichen Reinigung von Klassen, Gängen und Toiletten, aber auch die längeren Intervalle der periodischen Reinigung von Nebenflächen. Für Räumlichkeiten mit einer hohen Reinigungsintensität, wie bestimmte Labors oder Werkstätten, wird bei der Berechnung ein höherer Faktor auf die ermittelte zu reinigende Fläche angewandt; die genannte Flächenerhöhung muss dokumentiert und bewertet werden.
Die Flächen von Garagen, Archiven und technischen Räumen werden bei der Personalzuweisung nicht berücksichtigt, weil ihre Reinigung in der unterrichtsfreien Zeit erfolgt.
Die Reinigung von Klassen, Räumlichkeiten, Turnhallen, Schülerausspeisungen (interne Mensen von Fachschulen und Landesberufsschulen), die anderen Schulen oder Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, wird von der Schule organisiert, die für die Gebäudeverwahrung zuständig ist.
Reinigungsplan:
Für jedes Schulgebäude wird ein Reinigungsplan erstellt. Dieser Plan gilt als Planungs- und Arbeitsinstrument und kann von der Schulverwaltung in Absprache mit dem betreffenden Personal aufgrund dienstlicher Erfordernisse abgeändert werden.
Die Einteilung der Reinigungsdienste muss im Rahmen von Zielvereinbarungen und Dienstbesprechungen sowie unter Berücksichtigung des individuellen Arbeitsplanes jeder Mitarbeiterin/jedes Mitarbeiters transparent erfolgen.
Individuelle Arbeitspläne sind bei einem Auftrag von mindestens einem Monat in schriftlicher Form zu erstellen.
Der Reinigungsplan und die individuellen Arbeitspläne werden der Personalabteilung auf Anfrage zur Bewertung des Personalbedarfs sowie zur Beantwortung von Anfragen der Gewerkschaften zur Verfügung gestellt.