(1) Artikel 46 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, erhält folgende Fassung:
„Artikel 46
Abteilung Wohnungsbau
1. Die Abteilung Wohnungsbau hat nachstehende Zuständigkeiten:
a) Förderung des Baus, des Erwerbs und der Wiedergewinnung von Wohnraum,
b) Förderung des Erwerbs von Bauland,
c) Aufsicht über das Institut für den sozialen Wohnbau (WOBI),
d) Verwaltung und Kontrolle der Sozialbindungen,
e) Unbewohnbarkeitserklärung.
2. Die Abteilung Wohnungsbau gliedert sich in folgende Organisationseinheiten:
a) Amt für Wohnbauprogrammierung, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Verträge für Darlehen aus dem Rotationsfonds,
2) Verwaltung und Kontrolle der Sozialbindung und damit zusammenhängende Tätigkeiten (Unbedenklichkeitserklärungen für Grundbuchsoperationen, Erbschaften, gerichtliche Trennungen, Auflösungen der zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe, Verzicht auf die Wohnbauförderungen, Annullierungen, Widerrufe, Verwaltungsstrafen),
3) Erstellung des Einsatzprogrammes für den geförderten Wohnbau,
4) Beiträge für Initiativen zur Bekanntmachung der Gesetze im Bereich des geförderten Wohnbaus,
5) Beiträge an öffentliche oder private Körperschaften, die Wohnungen vermieten,
6) Unterstützung bei der Aufsicht über das Institut für den sozialen Wohnbau (WOBI),
b) Amt für Wohnbauförderung, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Beratung und Information für die Gewährung von Wohnbauförderungen,
2) Beiträge für den Bau, den Kauf und die Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf,
3) Beiträge für die konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen,
4) Beiträge für den Erwerb und die Erschließung von Flächen für den geförderten Wohnbau,
5) Beiträge für den Abbau architektonischer Hindernisse sowie für die Anpassung von Wohnungen,
6) Beiträge in außergewöhnlichen Fällen (Naturkatastrophen, soziale Härtefälle, usw.),
7) Unbewohnbarkeitserklärungen,
c) Verwaltungsamt für den geförderten Wohnbau, das nachstehende Zuständigkeiten hat:
1) Verwaltungsangelegenheiten, Verträge, Ankäufe und Beratungsaufträge,
2) Buchhaltung,
3) vorzeitige und ordentliche Auszahlung der Wohnbauförderungen,
4) Sekretariat des Wohnbaukomitees: Rekurse und Verwaltungsstrafen,
5) Beratung zur Landesgesetzgebung im Bereich Wohnbau,
6) Erarbeitung von Regelungen im Bereich Wohnbau,
7) zentrale Verwaltung des Abteilungspersonals, sofern nicht in die Zuständigkeit der Abteilung Personal fallend,
8) Sekretariatsdienste, einschließlich Protokoll und Dokumentenverwaltung, für alle Ämter der Abteilung.