1. Die Beihilfeanträge müssen bei der Landesabteilung Landwirtschaft auf einem dafür vorgesehenen Vordruck innerhalb 31. Dezember des dem Bezugsjahr vorausgehenden Jahres eingereicht werden. Sie müssen folgende Angaben enthalten:
a) Bezeichnung des Bonifizierungskonsortiums zweiten Grades,
b) Tätigkeitsplan mit Beschreibung der im Bezugsjahr zu tätigenden Aufgaben und der Angabe der voraussichtlich dafür aufzubringenden Anzahl an Arbeitsstunden, getrennt nach Person und Funktionsebene.