Beschränkt auf das Bezugsjahr 2023 können die Beihilfeanträge innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Richtlinien im Amtsblatt der Region eingereicht werden, wobei jedenfalls nur die nach dem Einreichen des Beihilfeantrags bestrittenen Ausgaben für die Beitragsgewährung zugelassen werden.