Tabelle 1
Koeffizienten, die für die Berechnung der
GVE anzuwenden sind
Tierart und -kategorie
GVE
Rinder, Yak und Zebu älter als 2 Jahre
1,0
Rinder, Yak und Zebu im Alter zwischen 6 Monaten und 2 Jahre
0,6
Kälber im Alter zwischen 4 Wochen und 6 Monate
0,4
Equiden, Esel, Muli und Pony im Alter über 6 Monate
0,7
Schafe, Ziegen, Lama und Alpaka, gezüchtetes Wild und Strauße im Alter über 1 Jahr
0,15
Zucht- und Mastschweine (bei mehr als 4 Tieren)
0,2
Legehennen und Masthühner (bei mehr als 250 Tieren)
0,005
Truthähne
0,03