Der Gesamtbetrag kann auch aus mehreren Rechnungen bestehen, die von unterschiedlichen Bezugsquellen stammen (In- und Ausland) und unterschiedlich datiert sind (jedoch nicht vor der festgelegten Frist). Aus den Rechnungen muss die Art der Hardware oder Software ersichtlich sein. Sind auf der Rechnung auch andere Positionen angeführt, werden nur jene Beträge berücksichtigt, die die zugelassenen Artikel betreffen.
HARDWARE
• Personal-Computer, sowohl Desktop-Geräte als auch tragbare Geräte (Notebooks, Laptops), Spielkonsolen ausgenommen,
• Tablets oder Convertible-Geräte,
• Smartphones,
• jede Art von Peripheriegeräten, die sich an PC, Notebook oder Tablet anschließen lassen wie: Monitore, Drucker, Scanner, Multifunktionsgeräte, Docking Stations,
• Eingabegeräte wie: Maus, Tastaturen, Webcams, Mikrofone, Kopfhörer oder Headsets, PC-Lautsprecher,
• Speichermedien wie RAM-Erweiterungen, externe oder interne Festplatten, interne oder externe Speicherkarten,
• Netzwerkgeräte wie Switches, Accesspoints, Router für Breitbandverbindungen (Mobil und kabelgebunden).
SOFTWARE
Jede Art von Standardsoftware für didaktische Zwecke:
• Office-Pakete,
• Software zur Video-, Bild- und Tonbearbeitung,
• Multimediale Nachschlagewerke und didaktische Softwarepakete.
Ausgeschlossen ist jede Art von Software, die Antragstellende für kommerzielle und berufliche Zwecke außerhalb des Schulbetriebs verwenden (z.B. Buchhaltungsprogramme, professionelle CAD/CAM-Systeme, usw.).