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1. Der Einreichtermin für die Ansuchen für Zuschüsse gemäß Anlage A des Beschlusses der Landesregierung vom 27. Juli 2021, Nr. 665, „COVID-19 – Zuschüsse an genossenschaftliche Körperschaften“ wird verlängert und zwar bis zum 15.10.2021;
2. die Ansuchen, eingereicht ab 16.09.2021 bis zum 15.10.2021, werden bearbeitet und eventuell zum Zuschuss zugelassen, untergeordnet den Gesuchen, welche innerhalb 15.09.2021 eingereicht wurden und jedenfalls nach vollständiger Finanzierung derselben, im Limit der auf den entsprechenden Aufgabenbereichen des Landeshaushalts 2021 bereitgestellten finanziellen Mittel, falls gemäß Richtlinien gemäß Anlage A des Beschlusses der Landesregierung vom 27. Juli 2021, Nr. 665 zulässig. Reichen die bereitgestellten Mittel nicht aus, um allen Anträgen der Anspruchsberechtigten gerecht zu werden, werden die Zuschüsse nicht gewährt und die Ansuchen archiviert.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 sowie Artikel 28 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.