Beschluss vom 10. August 2021, Nr. 680
Sicherheitsbestimmungen für konzessionspflichtige Anlagen zur Nutzung öffentlicher Gewässer (mit Ausnahme der Anlagen für die Produktion von elektrischer Energie). Ersetzung des Beschlusses der Landesregierung Nr. 204 vom 24.02.2015
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