1. In Einklang mit der Vorgangsweise der anderen italienischen Regionen im Zusammenhang mit dem Angebot an Live-Veranstaltungen, wird bei der Förderung jenen Projekten der Vorzug gegeben, die folgende Ziele verfolgen:
a) Innovationsgehalt durch neue Produktionen oder originelle Formen des künstlerischen Ausdrucks,
b) Förderung von Gemeinschaftsproduktionen und Integrations- und Koordinierungsformen, auch über die Landesgrenzen hinaus,
c) Festigung des bestehenden Publikums und Steigerung des Publikumsaufkommens durch die Entwicklung neuer Kommunikationsstrategien und Dienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, neue Zuschauer und Zuschauerinnen zu gewinnen. Dies soll auch durch organisatorische, finanzielle und werbetechnische Synergien mit anderen Bereichen (Tourismus, Kulturgüter, Unterricht, usw.) erreicht werden,
d) Förderung von Veranstaltungen für die jüngeren Generationen, das nicht-reguläre Publikum und in städtischen und peripheren Gebieten mit weniger Ausbildungs- und Nutzungsmöglichkeiten,
e) Unterstützung der Nachfrage im Sinne der territorialen Umverteilung, sowohl durch Zirkulieren der Veranstaltungen als auch durch koordinierte Eingriffe von öffentlicher und privater Seite,
f) Durchführung von gezielten Bildungsvorhaben für das Publikum,
g) Unterstützung der Nachfrage durch Testläufe mit neuen Veranstaltungsmodalitäten, -orten und -zeiten, und das Bereitstellen von Dienstleistungen zugunsten des Publikums,
h) Unterstützung von Aktivitäten zur Nachwuchsförderung im Kunstbereich,
i) Förderung des Zirkulierens von Veranstaltungen innerhalb der Provinz Bozen und von Produktionen im In- und Ausland,
j) Verbesserung der Qualifikation von künstlerischem, technischem und administrativem Personal in kulturrelevanten Einrichtungen,
k) Förderung der Dauer von Produktionen sowie Nutzung von Wiederaufnahmen und kulturellen Absatzmöglichkeiten, auch im Bereich Video.
2. Zudem werden folgende Merkmale bewertet, sofern deutliche und vergleichbare Daten vorhanden sind:
a) Anteil von wenig gespieltem und zeitgenössischem Repertoire,
b) Anteil der Koproduktionen, in Hinblick auf finanzielle und verwaltungsrelevante Vorteile (geteilte strategische oder operative Verantwortung), aber auch, um Produktionen größeren Ausmaßes zu ermöglichen, die viele kleinere Produzenten allein nicht umsetzen könnten. Positiv bewertet wird außerdem, wenn sich Antragstellende für neue Kunstbereiche oder solche, die keinen Raum für ihre Produktionen haben, eigenverantwortlich einsetzen,
c) Anteil der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit zertifizierter regelmäßiger, interner Weiterbildung,
d) Anteil der Aufführungen in anderen Orten im Landesgebiet oder in der Region,
e) Anteil der Wanderveranstaltungen, die auf Plätzen außerhalb der Landeshauptstadt Station machen,
f) Wiederaufnahme von vergangenen Inszenierungen,
g) Anteil von Vorhaben, die ähnliche Bereiche involvieren (Ausstellungen, Veröffentlichungen, audiovisuelle Projekte, Radio- und Fernsehaufnahmen, usw.),
h) Relevanz von Fernabsatzmöglichkeiten,
i) jährliche Schwankung der verkauften Abonnements in Zahl und Art. Das Ziel hierbei ist die Festigung und Erweiterung des Stammpublikums, um für die Produzenten eine größere finanzielle Sicherheit zu gewährleisten, auch durch die Diversifizierung der Abonnements, um dem Publikum mehr Zugangsmöglichkeiten zu bieten,
j) Reduzierung des Unterschieds zwischen verkauften Eintrittskarten und Abonnements mit dem Ziel, gelegentliche Zuschauer und Zuschauerinnen zum Besuch der Veranstaltungen zu motivieren, damit diese zukünftig zum Stammpublikum werden,
k) Ausmaß von „last-minute“ Ticketverkäufen, um den Zugang von neuem Publikum anzukurbeln, indem Eintrittskarten auch im letzten Moment erworben werden können. Dies ist einer der effizientesten Anreize für junges, Gelegenheits- und nicht ansässiges Publikum,
l) Umsetzung von Bildungs- und Förderinitiativen für das Publikum; dadurch werden dem Publikum einerseits Mittel und Möglichkeiten geboten, ihre Urteilsfähigkeit weiterzuentwickeln indem die Verwendung der verschiedenen Bühnenausdrucksformen unterstützt wird, und andererseits Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, die die Nutzung des Veranstaltungsangebots erleichtern (kostenlose Verkehrsmittel zum Veranstaltungsort, Kinderbetreuung, Parkplatzvergünstigungen, usw.).
3. Sofern vereinbar werden die Förderungsprioritäten des „Fondo Unico dello Spettacolo“ (F.U.S.) berücksichtigt.
4. In Synergie mit den internationalen und nationalen Beobachtungsstellen sammelt das zuständige Landesamt systematisch Daten und Informationen über das gesamte Veranstaltungsspektrum, vor allem über Tendenzen zu Nachfrage, Angebot, Nutzung, Einrichtungen, Beschäftigung, wirtschaftliche Auswirkung, usw. innerhalb des Kultursektors, um eine ständige Einschätzung der Entwicklung desselben und der Wirksamkeit der Maßnahmen der Landesverwaltung gewährleisten zu können.