Die Schulen der Berufsbildung können die in den jeweiligen Lehrprogrammen angeführten Stundenkontingente der einzelnen Fächer im jeweiligen Bildungsabschnitt (dreijährige Ausbildung, die mit dem Berufsbefähigungszeugnis abschließt, viertes Jahr, das mit dem Berufsbildungsdiplom abschließt) im Ausmaß von höchstens 20 Prozent reduzieren, um andere bereits in den Lehrprogrammen enthaltenen Fächer oder fächerübergreifende Lernangebote zu potenzieren oder neue Fächer einzuführen.
Ausgenommen von dieser Reduzierung sind Fächer mit einem Jahresstundenkontingent von durchschnittlich nur 28 Stunden.
Durch die autonome Quote werden weder die spezifische Grundausrichtung noch die gesetzlich vorgegebene Bezeichnung für den Schultyp, die Fachrichtung und der Schwerpunkt sowie das entsprechende staatliche Abschlussdiplom verändert. Aufrecht bleiben ebenso bleiben die Vorgaben der Rahmenlehrpläne sowie der Rahmenrichtlinien des Landes für die Festlegung der Curricula laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1095 vom 16. Juli 2012.
Werden neue Fächer eingeführt oder wird die Stundenzahl bereits im Lehrprogramm enthaltener Fächer um mehr als die Hälfte erhöht, so muss die Schule ein verbindliches Gutachten der jeweiligen Bildungsdirektion einholen, bevor der Schulrat den entsprechenden Beschluss fasst.
Die autonomen Entscheidungen der Schulen der Berufsbildung haben keinerlei Einfluss auf die Stellenkontingente, welche die jeweilige Bildungsdirektion für das Lehrpersonal festlegt.