1. Der Dienst wird von einer Sozialgenossenschaft ohne Gewinnabsicht getragen. Die Genossenschaft gewährleistet die ordnungsgerechte Abwicklung der verwaltungstechnischen Verfahren, einschließlich der Personalführung und der Versicherung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie die ordnungsgemäße Erbringung des Dienstes nach diesen Richtlinien.
2. Die Genossenschaft laut Absatz 1 gewährleistet:
a) dass die Alltagsgestalter/Alltagsgestalterinnen über die für die Tätigkeit erforderlichen Voraussetzungen verfügen,
b) die Durchführung regelmäßiger Kontrollen im Hinblick auf die Angemessenheit des Dienstes, welchen der Alltagsgestalter/die Alltagsgestalterin erbringt,
c) die regelmäßige Organisation von Weiterbildungskursen,
d) dass die Alltagsgestalterinnen und -gestalter regelmäßig Weiterbildungskurse besuchen und sich gut mit den sozialen Diensten auf ihrem Territorium vernetzen,
e) die Einhaltung der Voraussetzungen und Modalitäten für die Aufnahme in den Dienst,
f) dass die Modalitäten für die Ausstellung der Rechnungen an die Nutzerinnen und Nutzer und an die an ihrem Tarif beteiligten Familiengemeinschaften ebenso eingehalten werden wie die im Rahmen des Finanzierungssystems vorgesehenen Modalitäten,
g) dass eine angemessene Begleitung der Dienstanbieter im Sinne der Personaldienstordnung erfolgt ist,
h) dass die vom zuständigen Landesamt der Abteilung Soziales geforderten Informationen ordnungsgemäß übermittelt werden,
i) die Ausarbeitung der Formulare in Zusammenhang mit den verlangten Dokumenten (z.B. Begleitvertrag, Aufnahmeantrag, Dokumentation), deren Muster dem zuständigen Landesamt der Abteilung Soziales zur Genehmigung vorgelegt werden,
j) die Veröffentlichung auf der eigenen Homepage aller Alltagsgestalterinnen und -gestalter, die Mitglieder der Genossenschaft sind, aufgeteilt nach Sozialsprengel.