1. Artikel 65 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 2. Dezember 2019, Nr. 12, „Handelsordnung“, in geltender Fassung, verfügt, dass die Standplatzkonzessionen für Handelstätigkeiten auf öffentlichem Grund, die am 31. Dezember 2020 verfallen, um zwölf Jahre verlängert werden, das heißt bis zum 31. Dezember 2032.