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1. Das Wettbewerbsverfahren für die Aufnahme von Schulführungskräften an den deutschsprachigen Schulen staatlicher Art und den ladinischen Schulen staatlicher Art gliedert sich in folgende Phasen:
a) eventuelle Vorprüfung,
b) Wettbewerb für die Aufnahme zum Ausbildungslehrgang,
c) Ausbildungslehrgang mit Praktikum.
2. Die Anlage A, betreffend die Wettbewerbsprüfungen (Inhalte und Form), die Anlage B, betreffend die Bewertungstabelle, die Anlage C, betreffend den Ausbildungslehrgang mit Praktikum, und die Anlage D, betreffend die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen des Wettbewerbs nach Prüfungen und Titeln für die Aufnahme von Schulführungskräften, sind genehmigt. Alle Anlagen bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Die zuständigen Landesschuldirektorinnen werden beauftragt, das Einvernehmen des Ministeriums für Unterricht einzuholen.
4. Die Ausschreibung des Wettbewerbsverfahrens, die Ernennung der Prüfungskommissionen und die Überwachung der regulären und korrekten Abwicklung des Wettbewerbsverfahrens werden der jeweiligen Landesschuldirektion übertragen. Spezifische Modalitäten und Fristen werden in der Ausschreibung des Wettbewerbsverfahrens festgelegt.
5. Der Beschluss Nr. 1029 vom 22. Dezember 2020 ist widerrufen.