1. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) kurze Projektbeschreibung,
b) fertig ausgearbeitete und umsetzbare Endversion des Kommunikations- und Werbeprojekts,
c) kurze Vorstellung der Person, der Personengruppe oder des Unternehmens, die bzw. das den Antrag stellt,
d) Kopie der Identitätskarte der Antrag stellenden Person,
e) Ermächtigung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. Juni 2003, Nr. 196, in geltender Fassung.
2. Dem Antrag sind eine Präsentationsmappe und alle Unterlagen in digitaler Form (auf USB-Stick, CD-ROM oder DVD) beizulegen.
3. Das Frauenbüro ist nicht zur Rückgabe der Unterlagen verpflichtet.