1. Der Antrag muss auf den von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordrucken verfasst und bei der zuständigen Forststation eingereicht werden.
2. Die Anträge enthalten mindestens folgende Angaben:
a) Name des Unternehmens,
b) Beschreibung der Tätigkeit,
c) Ort der Durchführung der Tätigkeit,
d) Auflistung der zulässigen Kosten.
3. Dem Antrag muss Folgendes beigelegt werden:
a) Kopie eines gültigen Erkennungsausweises,
b) Kopie des Gründungsaktes und der Satzung, falls der Antragsteller oder die Antragstellerin eine private Rechtsperson ist,
c) Kopie der Maßnahme, die zur Vorlage des Antrags ermächtigt, falls der Antrag von einer privaten oder öffentlichen Rechtsperson eingereicht wird,
d) Kopie einer Vollmacht zur Vorlage des Antrags, falls es sich um Miteigentum handelt.
4. Der Antragsteller/Die Antragstellerin muss zudem eine Erklärung über jede eventuelle weitere De-Minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 oder anderer De-Minimis-Verordnungen abgeben, die ihm bzw. ihr in den beiden vorherigen Geschäftsjahren sowie im laufenden Geschäftsjahr gewährt wurde.
5. Das Amt überprüft, ob die Beihilfeanträge zulässig sind und ordnungsgemäß vorgelegt wurden; zudem prüft es die in den Anträgen enthaltenen Angaben und Erklärungen. Das Amt überprüft außerdem, ob durch die Gewährung der Beihilfe der Höchstbetrag im Sinne von Artikel 1 Absatz 3 nicht überschritten wird und ob sämtliche Gewährungsvoraussetzungen erfüllt sind.