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1) das Projekt “Mit Einsatz zum selbstständigen Wohnen“, welche eine neue Form der Unterstützung für den Weg in die Selbständigkeit der jungen Menschen anhand eines Cohousing - Pilotprojektes experimentierte, endet, wie geplant, am 31.08.2020;
2) um den Cohousern die Suche nach einer neuen Unterkunft zu ermöglichen, muss das Wohnbauinstitut eine Verlängerung des Mietwohnvertrages und der Vereinbarung mit der Autonomen Provinz Bozen um 4 Monate vorbereiten und unterzeichnen, im Sinne des Anhangs 3 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 447 vom 18.04.2017. Eine Verlängerung von 4 Monaten muss in ähnlicher Weise auch für den Vertrag mit dem Betreiber, der mit der Leitung des Versuchsprojektes Cohousing betraut ist, vorbereitet und unterzeichnet werden;
3) die voraussichtliche Ausgabe von insgesamt 20.333,00 Euro, einschließlich 22% Mwst. wie aus der SAP-Tabelle hervorgeht, welche als integrierender Bestandteil gegenständigen Beschlusses beigelegt wird, wird auf dem Kapitel U08021.0120 (fin. Pos. U0003290) des Verwaltungshaushaltes der Autonomen Provinz Bozen 2020 zweckgebunden.