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1. Auf Landesebene wird versuchsweise die Erbringung im Fernmodus folgender Leistungen eingeführt:
- Anlage A „Verzeichnis der im Fernmodus erbringbaren Leistungen“;
- Anlage B „Angaben für die angemessene Verschreibung und Erbringung der in Anlage A enthaltenen Leistungen“;
- Anlage C "Einführung der Befreiungscodes „TEL“ und „COV“".
Diese Anlagen sind wesentliche Bestandteile dieser Maßnahme.
1. Die vertragsgebundenen privaten Einrichtungen haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Tarifs vonseiten des LGD, welche für die Erbringung von in Anlage A enthaltenen Leistungen im Fernmodus, gemäß den vom Südtiroler Sanitätsbetrieb festzulegenden Verfahren gewährt wird, vorbehaltlich der Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis ihrer Erbringung.
2. Die von den privaten vertragsgebundenen Einrichtungen im Fernmodus erbrachten Leistungen mit wohnortnaher Patientenübernahme werden gemäß den geltenden Verzeichnissen und Landesfinanzierungsmodellen sowie gemäß den Vertragsvereinbarungen des Betriebs vergütet, vorbehaltlich der Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis ihrer Erbringung.
3. Die gegenständliche Maßnahme wird dem Sanitätsbetrieb elektronisch übermittelt, damit dieser für dessen Implementierung und die Übermittlung an alle betroffenen internen und externen Dienste sorgt.
4. Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2, in geltender Fassung im Amtsblatt der Region veröffentlicht, da die entsprechende Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist.