1. Die Anträge auf Zuweisungen müssen vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben bis zum 31. Januar jeden Jahres eingereicht werden. Es handelt sich um einen Ausschlusstermin.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) Vorstellung der antragstellenden Einrichtung, Angabe der Zahl der Mitglieder, die die etwaigen Mitgliedsbeiträge bezahlt haben, und namentliche Auflistung der Inhaber der in der Satzung vorgesehenen Ämter,
b) ausführlicher Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Verwaltung und Tätigkeit, unter besonderer Berücksichtigung folgender Daten:
1) Erreichen der vorab festgelegten Ziele,
2) Eintragung im Dozentenverzeichnis und angewandte Lehrmethoden,
3) Zufriedenheit der Teilnehmenden; zur Erhebung der Zufriedenheit der Teilnehmenden füllen diese am Ende jeder mindestens sechsstündigen Bildungsinitiative einen Bewertungsbogen aus,
c) Erläuterung der vorgesehenen Tätigkeit anhand des Planungsrasters. Das Programm, dem eine detaillierte Liste der einzelnen geplanten Initiativen beigelegt wird, muss folgende Punkte beinhalten: angestrebte Ziele, Zielgruppe, Qualifikation der Dozenten/Dozentinnen oder Referenten/Referentinnen, Veranstaltungszeitraum und -ort und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Im Falle eines Antrages auf Zuweisungen für mehrere Jahre muss auch das Programm entsprechend auf mehrere Jahre ausgerichtet sein,
d) detaillierter Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan für das Jahr oder die Jahre, für das bzw. die eine Zuweisung beantragt wird, mit einer Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres,
e) die letzte genehmigte Jahresabschlussrechnung mit Vermögensaufstellung, Erfolgsrechnung und Bericht, mit einer Unterteilung nach Kostenstellen in Bezug auf die unterschiedlichen Ausgabetitel und -arten; geht aus den Unterlagen hervor, dass Schulden vorhanden sind, muss die antragstellende Einrichtung auch einen mehrjährigen Tilgungsplan erstellen und dem zuständigen Landesamt zukommen lassen. Die Jahresabschlussrechnung muss Aufschluss geben über die Erreichung der angestrebten Ziele im Bereich Weiterbildungstätigkeit, getrennt von den anderen Tätigkeitsbereichen der Einrichtung, und folgende Angaben enthalten:
1) Zahl der durchgeführten Kurse, Konferenzen oder Seminare, Zahl der durchgeführten Weiterbildungsstunden und Zahl der an den geförderten Initiativen Teilnehmenden,
2) Kosten für den Weiterbildungsunterricht, welche zur Förderung zugelassen sind, im Ausmaß von mindestens fünfundzwanzig Prozent (25%) der zugelassenen Ausgabe,
3) Personalkosten, die gemäß Artikel 10 des Landesgesetzes Nr. 41/83, in geltender Fassung, anerkannt werden,
4) Betriebskosten der Sitze, die für die Weiterbildung verwendet werden,
5) Kosten für die Bekanntmachung der Weiterbildungstätigkeit,
f) Erklärung zur Angabe der Person, die innerhalb der Einrichtung für die Buchführung zuständig ist,
g) Protokoll des Rechnungsprüferkollegiums mit Erklärung über die ordnungsgemäße Buchführung der Einrichtung,
h) Finanzplan, im Falle von Anträgen auf mehrjährige Zuweisungen Mehrjahresplan,
i) Auszüge aus den Sitzungsbeschlüssen oder -protokollen, mit denen die Mitgliederversammlung oder das zuständige Organ die Jahresabschlussrechnung, den Finanzplan und den Tätigkeitsplan genehmigt,
j) Erklärung des/der bei der Kammer eingetragenen Rechnungsprüfers/Rechnungsprüferin, dass die Ausgaben ordnungsgemäß getätigt wurden und jenen, für die die Zuweisung gewährt wurde, sowie dem genehmigten Tätigkeitsprogramm entsprechen (ab dem zweiten Jahr der Gewährung),
k) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellenden über
1) das Bestehen der vorgeschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage,
2) die Ämter oder Körperschaften, bei denen ebenfalls finanzielle Förderungen für dieselben Vorhaben beantragt wurden oder voraussichtlich beantragt werden, mit Angabe der entsprechenden Beträge,
3) die geplante Verwendung allfälliger Verwaltungsüberschüsse,
l) Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002, in geltender Fassung, in dem im Falle von mehrjähriger Zuweisung auch die langfristig zu erreichenden Ziele sowie die langfristig geplanten Inhalte anzuführen sind.
3. Im Falle von Änderungen müssen auch der Gründungsakt und die Satzung der Einrichtung vorgelegt werden.