1. Für die für das Abfüllen von Mineralwasser laut den Konzessionsdekreten genehmigte Wassermenge ist je Liter/Sekunde und je Kalenderjahr ein Wasserzins von 7.500,00 Euro zu entrichten, der als jährlicher Mindestzins gilt.
2. Je Kubikmeter im Vorjahr abgeleiteter Wassermenge ist jährlich ein Gebührenanteil von 0,400 Euro zu entrichten.
3. Je Kubikmeter im Vorjahr in Mehrwegflaschen oder anderen Mehrwegbehältnissen abgefüllter Menge ist jährlich ein Gebührenanteil von 2,00 Euro zu entrichten.
4. Je Kubikmeter im Vorjahr in Einwegflaschen oder Einwegbehältnissen abgefüllter Menge ist in Abhängigkeit der verwendeten Behältnisse folgender Gebührenanteil zu entrichten:
a) Einwegbehältnisse aus Glas: 2,30 Euro,
b) Einwegbehältnisse aus anderem Material: 2,70 Euro.
5. Für die laut den Konzessionsdekreten genehmigten Entnahmestellen sind für jedes Kalenderjahr folgende Gebührenanteile zu entrichten, sofern der Gebührenanteil nicht für eine andere Nutzung an derselben Entnahmestelle bereits entrichtet wird:
a) bei Entnahme aus einer Quelle mit einer genehmigten maximalen Entnahmemenge bis zu 10 l/s: 50,00 Euro,
b) bei Entnahme aus einer Quelle mit einer genehmigten maximalen Entnahmemenge über 10 l/s: 100,00 Euro,
c) bei Entnahme aus dem Grundwasser mittels Tiefbrunnen: 150,00 Euro.