1. Nach der Kontrolle der Energieeffizienz einer Heizungs- oder Klimaanlage ist ein Energieeffizienzbericht gemäß Anlage 1 durch qualifizierte unabhängige Fachkräfte zu erstellen.
2. Der Bericht laut Absatz 1 enthält neben den Ergebnissen der Kontrolle auch Empfehlungen für eine kosteneffiziente Verbesserung der Energieeffizienz.
3. Alternativ zum Bericht laut Absatz 1 kann auch ein Energieeffizienzbericht gemäß den geltenden staatlichen Bestimmungen erstellt werden.
4. Der Energieeffizienzbericht wird dem Betreiber ausgehändigt. Dieser muss den Bericht bis zur nächsten Kontrolle gemeinsam mit dem Anlagenheft aufbewahren.