1. Bewertungskriterien für den Ankauf sind:
a) die künstlerische Qualität des anzukaufenden Werks,
b) die Laufbahn/das Curriculum bzw. das Potential des/der Kunstschaffenden,
c) die Bedeutung, die sein/ihr Werk durch die Kritik oder die Anerkennung durch öffentliche oder fachlich kompetente Stellen gewonnen hat. In diesem Zusammenhang werden unter anderem Preise, Auszeichnungen und Stipendien berücksichtigt,
d) die Dokumentation des zeitgenössischen Kunstschaffens.