Die Landesregierung
schickt Folgendes voraus:
Die Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschule sind mit dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 14.2.2016, Nr. 19, neu geregelt worden. Dieses Dekret regelt auch die Zuordnung der einzelnen Wettbewerbsklassen zu den Fächern der verschiedenen Richtungen der Gymnasien und der Fachoberschulen.
Der Beschluss der Landesregierung vom 8.11.2016, Nr. 1198, beinhaltet die Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschule in Südtirol. Die Anlage 2 des genannten Beschlusses ist in den Wettbewerbsklassen A055 und A056 aufgrund des effektiven Bedarfes um einige weitere Musikinstrumente zu ergänzen. Weiters müssen zwei deutsche Bezeichnungen ausgetauscht werden.
Mit dem vorliegenden Beschluss wird nun auch die staatliche Zuordnung der einzelnen Wettbewerbsklassen zu den Fächern der verschiedenen Richtungen der Gymnasien und der Fachoberschulen übernommen und in einigen Fällen an die Realität des Landes Südtirol angepasst. Außerdem wird die Vorgangsweise für den Fall bestimmt, dass einem Fach mehrere Wettbewerbsklassen zugeordnet sind. In der Mittelschule sind die Wettbewerbsklassen den gleichlautenden Fächern zuzuordnen.
Zum vorliegenden Beschlussentwurf muss kein Einvernehmen des Unterrichtsministeriums eingeholt werden.
Die Gewerkschaften wurden zum Entwurf des Beschlusses angehört.
Der Landeschulrat hat am 13.2.2017 in Bezug auf den Beschlussentwurf ein positives Gutachten ausgesprochen
und beschließt
einstimmig in gesetzmäßiger Weise:
1. Die Zuordnung der Wettbewerbsklassen zu den Fächern der verschiedenen Fachrichtungen der Gymnasien, Fachoberschulen und der Schwerpunkte ist laut Anlage 1 geregelt, die einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. In der Mittelschule sind die Wettbewerbsklassen den gleichlautenden Fächern zugeordnet.
2. Die Wettbewerbsklassen der deutschsprachigen Oberschule laut Anlage 2 des Beschlusses der Landesregierung vom 8.11.2016, Nr. 1198, denen laut Absatz 1 kein Fach zugeordnet wird, sind als nicht aktiviert zu betrachten.
3. Falls einem Fach mehrere Wettbewerbsklassen zugeordnet sind, wählt die Schulführungskraft jene Wettbewerbsklasse aus, in der sie Planstelleninhaber hat. Sollte das Stundenkontingent nicht mehr ausreichen, um allen Stelleninhabern eine ganze Stelle zu geben, so entscheidet die Punktezahl der internen Rangliste darüber, welcher Lehrperson die Stelle zusteht. Zu beachten ist allerdings auch die Fachrichtung der Schule. Im Falle von freien Stunden oder Stellen erfolgt die Wahl der Wettbewerbsklasse unter Berücksichtigung der Anzahl an Überzähligkeiten in anderen Schulen sowie der Anzahl der Bewerber/innen in den Landesranglisten. Diese Zuordnung wird in Zusammenarbeit mit dem deutschen Schulamt durchgeführt.
4. In der Anlage 2 des Beschlusses vom 8.11.2016, Nr. 1198, werden im deutschen Textteil die Bezeichnungen von drei Wettbewerbsklassen abgeändert und lauten nun wie folgt:
Musikinstrument - Oberschule – Schlagzeug (AI55),
Musikinstrument - Mittelschule – Schlagzeug (AI56),
Kommunikationstheorie (A065).
5. Die Anlage 2 des Beschlusses vom 8.11.2016, Nr. 1198, ist für die deutschsprachigen Mittel- und Oberschulen in den Wettbewerbsklassen A056 Musikinstrument – Mittelschule und A055 Musikinstrument – Oberschule um die folgenden Kategorien ergänzt:
- AP56 - Musikinstrument - Mittelschule - Querflöte
- AQ56 - Musikinstrument - Mittelschule – Blockflöte
- AR56 - Musikinstrument - Mittelschule – Posaune
- AU56 - Musikinstrument - Mittelschule - Steirische Harmonika
- AW56 - Musikinstrument - Mittelschule - E-Gitarre
- AX56 - Musikinstrument - Mittelschule - E-Bassgitarre
- AY56 - Musikinstrument - Mittelschule - Keyboard
- AP55 - Musikinstrument - Oberschule - Querflöte
- AQ55 - Musikinstrument - Oberschule – Blockflöte
- AR55 - Musikinstrument - Oberschule – Posaune
- AU55 - Musikinstrument - Oberschule - Steirische Harmonika
- AW55 - Musikinstrument - Oberschule - E-Gitarre
- AX55 - Musikinstrument - Oberschule - E-Bassgitarre
- AY55 - Musikinstrument - Oberschule - Keyboard
- AZ55 - Musikinstrument - Oberschule - Gesang.
6. Folgende Instrumente gemäß Anlage 2 des Beschlusses vom 8.11.2016, Nr. 1198, werden in den deutschsprachigen Mittel- und Oberschulen aktiviert:
Mittelschule
- AB56 – Gitarre
- AC56 – Klarinette
- AD56 – Horn
- AH56 – Oboe
- AI56 – Schlagzeug
- AJ56 – Klavier
- AK56 – Saxophon
- AL56 – Trompete
- AM56 – Violine
- AN56 – Violoncello
- AP56 – Querflöte
- AQ56 – Blockflöte
- AR56 – Posaune
- AU56 – Steirische Harmonika
- AW56 – E–Gitarre
- AX56 – E–Bassgitarre
- AY56 – Keyboard
Oberschule
- AB55 – Gitarre
- AC55 – Klarinette
- AD55 – Horn
- AH55 – Oboe
- AI55 – Schlagzeug
- AJ55 – Klavier
- AK55 – Saxophon
- AL55 – Trompete
- AM55 – Violine
- AP55 – Querflöte
- AQ55 – Blockflöte
- AR55 – Posaune
- AU55 – Steirische Harmonika
- AW55 – E–Gitarre
- AX55 – E–Bassgitarre
- AY55 – Keyboard
- AZ55 – Gesang.
7. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.