1. Die Anträge werden auf dem vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst. Der Antrag, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der Organisation, wird innerhalb folgender Fristen eingereicht:
a) Anträge auf ordentliche Beiträge: bis einschließlich 31. Jänner des Bezugsjahres,
b) Anträge auf Projektbeiträge: bis einschließlich 31. Jänner des Bezugsjahres. Bei Bedarf kann auch im Laufe des Jahres ein Antrag gestellt werden,
c) Anträge auf ergänzende Beiträge: im Laufe des Bezugsjahres.
2. Die Einreichfrist ist keine Ausschlussfrist, sie kann vom Direktor oder von der Direktorin der zuständigen Abteilung geändert werden.
3. Anträge auf ordentliche Beiträge und auf Projektbeiträge müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die entsprechenden Ausgaben bestritten werden.
4. Wird der Antrag auf dem Postweg eingereicht, gilt das Datum des Poststempels.