(1) In Artikel 39 Absatz 1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 30. Januar 2023, Nr. 5, werden nach den Worten „Grund-, Mittel- und Oberschulen“ die Worte „, Struktur, die in den Anwendungsbereich von Artikel 19 vierter Absatz des Sonderstatuts fällt,“ hinzugefügt.